Gesetzliche Abschlussprüfung
Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften haben der Wirtschaftsprüferkammer seit dem 17. Juni 2016 anzuzeigen, dass sie beabsichtigen, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchzuführen. Nach dieser Anzeige wird die Praxis in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen und erhält einen Auszug aus dem Berufsregister. Dieser Auszug ist Voraussetzung für eine wirksame Bestellung als gesetzlicher Abschlussprüfer. Hier können Sie den Auszug aus dem Berufsregister nach § 40 Absatz 3 WPO der SIEMER + PARTNER Partnerschaft mbB, und hier den Auszug aus dem Berufsregister der KANNENGIESSER + PARTNER Partnerschaft mbB einsehen.